Wer wird veranlagt?
Veranlagungsgrundlage:
Sie werden veranlagt, weil Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Erbbauberechtigte bzw. Erbbauberechtigter eines oder mehrerer Grundstücke sind, die im
Verbandsgebiet liegen. Die Beiträge werden zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung nach den Vorgaben des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)
verwandt. Beiträge sind öffentliche Abgaben; diese ruhen als öffentliche Last auf den Grundstücken. Die Beitragslasten ergeben sich aus dem Vorteilsprinzip
und verteilen sich auf die Mitglieder im Verhältnis der Flächengröße der zum Verband gehörenden Grundstücke. Für die Ermittlung der Grundstücksfläche wird
das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des zuständigen Katasteramtes zugrunde gelegt. Maßgebend für die Beitragsveranlagung ist
der Stand der Katasterdaten am 01. Jan. des Veranlagungsjahres.